Bitte wendet Euch an Euren Übungsleiter oder die stellv. Vorsitzende für die Abnahme, dann wird es organisiert. Es gibt keine vorgeplanten Termine mehr. Die Terminierung erfolgt bedarfsweise
Idealerweise bringt Ihr einen Schwimmfähigkeitsnachweis zur Abnahme schon mit. Es darf nicht älter als 2 Jahre sein. Das Rettungsabzeichen in Bronze gilt als Nachweis und ist gleichzeitig der Nachweis für die Ausdauer (auch nicht älter als 2 Jahre).
Einzelnachweise aus Sportwettkämpfen aus diesem Jahr werden gegen Nachweis selbstverständlich anerkannt.
Mit sportlichen Grüßen
Centa Hollweck
Stellv. Vorsitzende der LG Passau