2. Phase

Hoffnung keimt auf !

Liebe Leichtathletik – Familie !

“die Entwicklung bei den Infektionszahlen des Corona-Virus machen Mut und geben Hoffnung. Diese Hoffnungen verbinden wir im bayerischen Sport mit weiteren Lockerungen”

Soweit die einleitenden Ausführungen des Bayerischen Landes Sport-Verbandes (BLSV) in seiner Mail vom 16. Mai 2020.

Der BLSV ist aber nicht nur die einzige Organisation die uns mit verbindlichen Infos versorgt. Auch die entsprechenden Fachverbände, darunter der Bayerische Leichtathletik Verband (BLV) , ist maßgebend mit Informationen und Reglementierungen im Netz. Dazu kommt dann auch noch die örtliche Kommune, die Voraussetzung für die Benutzung ihrer Sporthallen bzw. -Plätze erlässt.

Es ist also derzeit nicht ganz so leicht, den Überblick über die aktuelle Lage zu behalten. Dazu werden laufend unterschiedliche Datumsangaben genannt, an den die einzelnen Aktionen in Kraft treten.

Aber:

Der Trainingsbetrieb von 4 Teilnehmern (siehe Bild) plus ein Übungsleiter gehören der Vergangenheit an.

Ab Montag, 08. Juni 2020 kann, Voraussetzung ist  “an der frischen Luft”,  in Gruppen von 19 Personen + Übungsleiter trainiert werden. 

Aber auch in den Sport-Hallen kann wieder trainiert werden. Als Empfehlung wir hier für Einfachturnhallen maximal 10 Teilnehmer (inkl. Trainer) genannt. 

Nichts geändert hat sich dabei am allgemein vorgeschriebenen Hygiene-Standard. So ist der Mindestabstand von 1,50m einzuhalten. Beim Betreten der Sportstätte, vor allem bei der Benutzung der Toilettenalgen,  besteht Maskenpflicht. Dazu sind weiterhin die Teilnehmerlisten zu führen, die eine etwaige, schnell erforderliche Verfolgung der Infektionskette ermöglichen. Aber auch ein Wechsel unter verschiedenen Gruppen ist nach wie vor tabu.

Grundsätzlich gilt auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung  außerhalb des Trainings, in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten, sowie in Sanitärbereichen (WC-Anlagen).

Garderoben, Duschen und Umkleideräume sind weiterhin geschlossen.

Das Training der Beweglichkeit, Mobilisation und Kräftigung findet grundsätzlich auf eigenen Gymnastik- bez. Jogamatten oder Handtüchern der Teilnehmer statt.

Geräte wie Kugeln / Disken / Speere ect. für das Wurf- und Stoßtraining werden jedem einzelnen Athleten zugeordnet. und von keinem anderen benutzt. Der jeweilige Sportler hat die Geräte nach dem Training zu desinfizieren. 

Für unsere Übungsleiter wird außerdem dringend der Aufruf der Internetseite des BLV unter

https://blv-sport.de/fileadmin/service/downloads/Corona-Richtlinien_BLV-040620.pdf

empfohlen. Dort sind alle erforderlichen Details aufgelistet.

Mit der Öffnung der Fitness-Studios haben auch wir uns für den Betrieb in den von uns benutzen Konditionsräumen entschlossen.

Auch dort sind die Hygiene-Vorschriften unbedingt und professionell  einzuhalten. Diese Räumlichkeiten sind auf Grund ihrer Enge, eine ganz besondere Herausforderung. Hier ist daher vorstellbar, dass nur maximal 5 Personen trainieren können. Die entsprechende Verantwortung liegt beim Übungsleiter. Außerdem ist für einen generellen  Luftaustausch zu sorgen. Bei unseren Räumlichkeiten in der Jahnturnhalle (Bild) und auf Oberhaus, sind die entsprechenden Türen zu öffnen (und selbstverständlich, nach dem Training, wieder zu verschließen). Eine besondere Herausforderung besteht in der Durchführung der erforderliche Desinfizierung der Geräte-Stationen bei jedem Wechsel eines Trainierenden. 

Für die Jahnturnhalle sind entsprechende Desinfektions-Gerätschaften bestellt. Ein Betrieb findet daher erst nach deren Installation statt. Die entsprechenden Übungsleiter werden dann informiert.

Dann wäre noch die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes zu erwähnen. Bei den ab 08. Juni 2020 erlaubten Wettkämpfen kann es sich nur um kleinere Sportfeste handeln, da weiterhin das bundesweite Verbot von Großveranstaltungen bis 31. August gilt.

Der BLV hat unter

https://www.blvsport.de/fileadmin/service/Corona/BLV_Richtlinien_Wiederaufnahme_Wettkampfbetrieb_Corona.pdf

auf insgesamt 6 Seiten übersichtlich angeführt, welche Voraussetzungen für den Wettkampfbetrieb in Frage kommen. Interessenten möchten sich bitte direkt dort informieren. Der Umfang würde hier den Rahmen sprengen. 

Aber eine Anmerkung als erfahrener Ausrichter und Veranstalter von vielen Leichtathletik-Veranstaltungen sei gestattet: Wir würden  derzeit die Finger davon lassen. Noch dazu sind immer noch keine Fahrgemeinschaften gestattet. 

Für die Vorstandschaft der LG Passau
Peter Fahrnholz