Von    w e g e n !

(fa) Auch in Passau hat sich die dynamische Entwicklung der Corona-Fall-Zahlen rasant bemerkbar gemacht. Dies war auch der Anlass, dass die Stadt Passau am 29. Oktober, von einem auf den anderen Tag, ihre Sportanlagen geschlossen hat.

Bund und Länder haben nunmehr neue Beschlüsse gefasst, um den schnellen Anstieg der Neuinfektionen mit dem Corona – Virus einzudämmen. In Bayern werden die Bundes-Beschlüsse 1 : 1 umgesetzt.

Dabei sprach der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) von einem vierwöchigen “Lockdown light”, der deutlich milder sei als im Frühjahr. Mit den Maßnahmen soll die Zahl der Neuinfektionen in den nächsten Wochen deutlich gesenkt werden.

Für einige Branchen sowie für den Amateursport trifft jedoch “Light” keinesfalls zu. Wir stehen vor Verordnungen und Bestimmungen, die mit denen im Frühjahr 2020 identisch sind.    

Unmittelbar nach der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten wurde im Video -Text die Hiobsbotschaft für den Amateursport verkündet.

Unter dem Datum 29.10.2020 präzisierte der BLSV die Vorgaben, die für uns eigentlich verbindlich sind.

Ab Montag den 02. November 2020 gelten daher die neue Regeln:

Der Sport-  und der Trainingsbetrieb sowie der Wettkampfbetrieb ist bis Ende November einzustellen.

Die Vereinsgelände sind für die Ausübung des Sports zu schließen. Vereine dürfen also nicht mehr trainieren (BLSV  > 29.10.2020 <)

Aus diesem Grund sind  der Jahn  Sportplatz, die Jahn – Turnhalle, der dortige Gymnastikraum, der Konditionsraum, die Umkleideräume mit Duschen und die angeschlossene Gastronomie  geschlossen. 
Gleiches gilt für die neue Sporthalle der Gisela-Schulen auf Oberhaus.

Bei Ad hoc-Entscheidungen verbirgt sich aber auch immer etwas Widersprüchliches im Hintergrund.
Während der BLSV kategorisch davon spricht, dass Vereinsgelände für die Ausübung des Sports zu schließen sind, präzisiert dagegen die Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei (Nr. 178 ) auf Seite 4 Buchstabe e:

“Geschlossen wird: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen”.

In die gleiche Kerbe schlägt die

 “Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung” nämlich  in 
§ 10 
>Sport<
Absatz (1) 
1. Die Ausübung von Individualsportarten ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt.

Absatz (3)  
Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten sowie von Tanzschulen ist nur für die in Abs. 1 Satz 1 genannten Zwecke (Individualsportarten)  zulässig.

Da unsere Sportart, die Leichtathletik,  bekanntlich zu den Individualsportarten gehört, wird interessierten Mitgliedern empfohlen, zur Ausübung des Sports, sich umgehend mit ihrem Übungsleiter in Verbindung zu setzen.

Die unter 
Corona

Sportmöglichkeiten unter
“Corona-Bedingungen”
Alles zum Thema Corona findet ihr hier.

aufgeführten Regeln sind derzeit außer Kraft gesetzt. Änderungen werden hier laufend publiziert                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             

2. Phase

Hoffnung keimt auf !

Liebe Leichtathletik – Familie !

“die Entwicklung bei den Infektionszahlen des Corona-Virus machen Mut und geben Hoffnung. Diese Hoffnungen verbinden wir im bayerischen Sport mit weiteren Lockerungen”

Soweit die einleitenden Ausführungen des Bayerischen Landes Sport-Verbandes (BLSV) in seiner Mail vom 16. Mai 2020.

Der BLSV ist aber nicht nur die einzige Organisation die uns mit verbindlichen Infos versorgt. Auch die entsprechenden Fachverbände, darunter der Bayerische Leichtathletik Verband (BLV) , ist maßgebend mit Informationen und Reglementierungen im Netz. Dazu kommt dann auch noch die örtliche Kommune, die Voraussetzung für die Benutzung ihrer Sporthallen bzw. -Plätze erlässt.

Es ist also derzeit nicht ganz so leicht, den Überblick über die aktuelle Lage zu behalten. Dazu werden laufend unterschiedliche Datumsangaben genannt, an den die einzelnen Aktionen in Kraft treten.

Aber:

Der Trainingsbetrieb von 4 Teilnehmern (siehe Bild) plus ein Übungsleiter gehören der Vergangenheit an.

Ab Montag, 08. Juni 2020 kann, Voraussetzung ist  “an der frischen Luft”,  in Gruppen von 19 Personen + Übungsleiter trainiert werden. 

Aber auch in den Sport-Hallen kann wieder trainiert werden. Als Empfehlung wir hier für Einfachturnhallen maximal 10 Teilnehmer (inkl. Trainer) genannt. 

Nichts geändert hat sich dabei am allgemein vorgeschriebenen Hygiene-Standard. So ist der Mindestabstand von 1,50m einzuhalten. Beim Betreten der Sportstätte, vor allem bei der Benutzung der Toilettenalgen,  besteht Maskenpflicht. Dazu sind weiterhin die Teilnehmerlisten zu führen, die eine etwaige, schnell erforderliche Verfolgung der Infektionskette ermöglichen. Aber auch ein Wechsel unter verschiedenen Gruppen ist nach wie vor tabu.

Grundsätzlich gilt auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung  außerhalb des Trainings, in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten, sowie in Sanitärbereichen (WC-Anlagen).

Garderoben, Duschen und Umkleideräume sind weiterhin geschlossen.

Das Training der Beweglichkeit, Mobilisation und Kräftigung findet grundsätzlich auf eigenen Gymnastik- bez. Jogamatten oder Handtüchern der Teilnehmer statt.

Geräte wie Kugeln / Disken / Speere ect. für das Wurf- und Stoßtraining werden jedem einzelnen Athleten zugeordnet. und von keinem anderen benutzt. Der jeweilige Sportler hat die Geräte nach dem Training zu desinfizieren. 

Für unsere Übungsleiter wird außerdem dringend der Aufruf der Internetseite des BLV unter

https://blv-sport.de/fileadmin/service/downloads/Corona-Richtlinien_BLV-040620.pdf

empfohlen. Dort sind alle erforderlichen Details aufgelistet.

Mit der Öffnung der Fitness-Studios haben auch wir uns für den Betrieb in den von uns benutzen Konditionsräumen entschlossen.

Auch dort sind die Hygiene-Vorschriften unbedingt und professionell  einzuhalten. Diese Räumlichkeiten sind auf Grund ihrer Enge, eine ganz besondere Herausforderung. Hier ist daher vorstellbar, dass nur maximal 5 Personen trainieren können. Die entsprechende Verantwortung liegt beim Übungsleiter. Außerdem ist für einen generellen  Luftaustausch zu sorgen. Bei unseren Räumlichkeiten in der Jahnturnhalle (Bild) und auf Oberhaus, sind die entsprechenden Türen zu öffnen (und selbstverständlich, nach dem Training, wieder zu verschließen). Eine besondere Herausforderung besteht in der Durchführung der erforderliche Desinfizierung der Geräte-Stationen bei jedem Wechsel eines Trainierenden. 

Für die Jahnturnhalle sind entsprechende Desinfektions-Gerätschaften bestellt. Ein Betrieb findet daher erst nach deren Installation statt. Die entsprechenden Übungsleiter werden dann informiert.

Dann wäre noch die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes zu erwähnen. Bei den ab 08. Juni 2020 erlaubten Wettkämpfen kann es sich nur um kleinere Sportfeste handeln, da weiterhin das bundesweite Verbot von Großveranstaltungen bis 31. August gilt.

Der BLV hat unter

https://www.blvsport.de/fileadmin/service/Corona/BLV_Richtlinien_Wiederaufnahme_Wettkampfbetrieb_Corona.pdf

auf insgesamt 6 Seiten übersichtlich angeführt, welche Voraussetzungen für den Wettkampfbetrieb in Frage kommen. Interessenten möchten sich bitte direkt dort informieren. Der Umfang würde hier den Rahmen sprengen. 

Aber eine Anmerkung als erfahrener Ausrichter und Veranstalter von vielen Leichtathletik-Veranstaltungen sei gestattet: Wir würden  derzeit die Finger davon lassen. Noch dazu sind immer noch keine Fahrgemeinschaften gestattet. 

Für die Vorstandschaft der LG Passau
Peter Fahrnholz

(fa) Der Maskenschutz ist nicht gerade beliebt in unseren Breitengraden. Nach langem hin und her im Zusammenhang mit dem Corona-Virus, muss man sich jetzt damit beschäftigen, ob man will oder nicht.

Zu Beginn der Epidemie galten Menschen, die Masken trugen, hierzulande auch noch als hysterisch. An asiatische Touristen erinnerte man sich. Oder auch an Michael Jackson. 

Die Sachverständigen waren lange  geteilter Meinung. Das Robert-Koch-Institut hat Atemschutzmasken lange für verzichtbar gehalten. Nun aber  müssen wir unser Haltung aber plötzlich ändern, denn die Gesundheitsexperten haben zwischenzeitlich eingestanden, dass Masken auf jeden Fall schützen, wenn  a l l e  sie tragen.

 Die Maske schützt nicht dich, sie schützt alle! 

Fazit: die Akzeptanz muss sich schneller verbreiten als das Virus! 
Die ersten Bundesländer, derzeit zwei in der Zahl, haben soeben die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Läden eingeführt. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass weitere folgen werden.
 In Bayern mündet das Tragen derzeit noch in eine Empfehlung.

Immer mehr Händler machen jetzt aus der Not eine Tugend. So berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass Anbieter von Brautmoden Masken mit Spitze feil halten.  Trachten-Labels passen sie an Dirndl-Kollektionen an. Und es wird sogar gemunkelt, dass die Masken womöglich ganz selbstverständlich der Garderobe angepasst werden. Nadelstreifen im Büro? 
“Vielleicht stehen wir bald vor dem Kleiderschrank, blättern durch unsere Masken und sagen: Mist, ich hab nichts zum Anziehen!”

Dem wollte unser 1. Vorsitzender auf jeden Fall vorbeugen. Wer will schon in den langweiligen weißen Einheitsmasken herumlaufen, die überall angeboten werden? Selber nähen, mit selbstgestrickten Mustern,  ist auch nicht jedermanns Sache. Warum daher nicht einen Blickfang riskieren und sich seinem Verein zugeordnet fühlen?  

Corporate-Fashion, wie man so schön auf Deutsch sagt, ist angesagt.

In einer begrenzten Stückzahl wurden sogenannte  Behelf-Mund-Nasen-Schutz – Masken (BMNS) (siehe Foto) für interessierte Vereinsmitglieder bestellt. 

Interessenten mögen sich daher bitte umgehend  auf 
info@lgpassau.de
durch eine E-Mail registrieren.

Zum Aufbau der Masken:

  • Made in Germany.
  • Zweilagiger Maskenaufbau um die Verteilung von Tröpfchen, die beim Sprechen,  Husten oder Niesen entstehen zu verhindern 
  • Außenseite dichtgewebtes PES-Elastan.
  • Alle verwendeten Materialien entsprechen Standard 100 by Öko-Tex.
  • Angenehmer Tragekomfort.
  • Die Maske ist wiederverwendbar und kann bis 90 Grad gewaschen werden.