3. Phase
(fa) Mit Wirkung vom 22. 06. 2020 entfällt die bisherige Obergrenze (20 Personen) für die Anzahl von Teilnehmern. Diese ergibt sich jetzt, sowohl für den Innen- wie auch dem Außenbereich, auf die jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen wie Übungsfläch, Raumgröße und Belüftung. Maßgebend ist die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50m sowie die weiteren Hygienebedingungen. Der Übungsleiter ist für die Einhaltung der Bestimmungen verantwortlich.
Alle weiteren Hygiene-Maßnahmen, wie in der Phase 2 geschildert, bleiben unverändert in Kraft.