5. Phase

(fa) Für einige bisher geltende Beschränkungen wurden wieder Erleichterungen eingeführt.

Weiterhin kein Kontakt-Training bei Fußball oder Basketball. 
Jedoch ist die gemeinsame Nutzung von Sportgeräten grundsätzlich wieder erlaubt. Folglich auch Passübungen mit Bällen. Dabei sind aber die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dies bedeutet aber nicht, dass der Ball nach jedem Ballwechsel desinfiziert werden muss. Vor und nach jedem Training ist dies aber zwingend erforderlich und je nach Trainingsverlauf und Situation können zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen sinnvoll und nötig sein (BLSV > 01.07.2020 <).

Es dürfen wieder Fahrgemeinschaften gebildet werden.

Diese sind zum Training sowie zu Sportwettkämpfen wieder erlaubt. Sollten Personen nicht nur des eigenen Hausstandes mitfahren, wird jedoch dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten
(BLSV > 01.07.2020 <).

Begleitpersonen bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Zuschauer sind im Trainings- und Wettkampfbetrieb weiterhin nicht zugelassen. Dessen ungeachtet dürfen Eltern ihre minderjährigen Kinder beispielweise zum Training oder auch zu wieder anlaufenden Wettkämpfen bringen. Auch eine Begleitung während des Trainings/Wettkampf durch einen Elternteil erscheint vertretbar. Hierbei müssen aber stets die allgemeinen Regelungen wie das Abstandsgebot und das Ansammlungsverbot beachtet werden.
(BLSV > 01.07.2020 <).